Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem schon im vergangenen Jahr aufgrund der warmen und trockenen Witterung die Entwicklung stark begünstigt wurde, kommt es derzeit nahezu bundesweit zu einem Massenauftreten der Raupen des Eichenprozessionsspinners – auch auf unseren Golfanlagen.
Wie erkennt man die giftige Raupe? Welche gesundheitlichen Gefahren gehen von ihr aus? Worauf sollten Betreiber von Golfanlagen achten bzw. Was ist jetzt noch zu tun?
Eichenprozessionsspinner erkennen und gesundheitliche Gefahren beachten:
Am Stamm, in Astgabeln oder an Ästen von Eichen sieht man die typischen Gespinstnester, der in Familienverbänden lebenden Raupen.
Die gesundheitliche Gefahr geht von den feinen Brennhaaren aus, die mit Widerhaken versehen sind und ein Eiweißgift (Thaumetopoein) enthalten. Bei Kontakt kann es zu allergischen Reaktionen kommen, verbunden mit Hautausschlägen (Raupendermatitis), deren Juckreiz mehrere Tage andauert, oder Bindehautentzündungen. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen können sogar ohne einen direkten Kontakt Probleme auftreten, da die Härchen leicht brechen und sich dann 100 m weit durch die Luft verbreiten können. Einatmen führt zu Reizungen der oberen Atemwege, Allergiker können auch heftiger reagieren, mit Asthma, Schüttelfrost oder, im seltenen Extremfall, einem allergischen Schock.
Die Verpuppung erfolgt ab Juli, dann spinnen die Raupen sich in feste, ockerfarbene Gespinstnester ein. Aus denen schlüpfen nach 3-5 Wochen die Falter, die im Anschluss mit der erneuten Eiablage im Kronenbereich der Eichen beginnen.
Zu beachten ist, dass das Problem noch über einen wesentlich längeren Zeitraum bestehen bleibt. Die alten, abgestreiften „Häute“ mit den Brennhaaren verbleiben und selbst Nester, die abfallen und dann auf dem Boden, z.B. beim Mähen oder Laub sammeln wieder aufgewirbelt werden, können über Jahre Beschwerden verursachen. Zudem steigert sich bei jedem erneuten Kontakt mit Brennhaaren die Empfindlichkeit und die Reaktionsstärke.
Worauf sollten Betreiber von Golfanlagen achten, was ist jetzt noch zu tun?
- Gemäß der Sorgfaltspflicht Information über Aushang und Warntafel vor Ort.
- Risikoanalyse – wo befinden sich befallene Eichen und geht von ihnen eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung für Golfspieler aus?
- Befallene Bereiche meiden – dies ist nur möglich, sofern die Bäume in Randbereichen stehen. Weiträumige Absperrmaßnahmen (Flatterband), mindestens im Traufbereich der Bäume ergreifen
- Raupen und Gespinstnester nicht berühren, jeden Kontakt vermeiden.
- Hals, Arme und Beine schützen
- Im Extremfall, z.B. bei starkem Wind und dichtem, befallenem Eichenbestand eine zeitweilige Sperrung der betroffenen Spielbahnen vornehmen.
- Verhalten bei unfreiwilligem Kontakt: Nicht kratzen oder reiben. Sofort Kleidung wechseln, diese bei 60°C und mit viel Wasser waschen. Sichtbare Raupenhaare mit Hilfe eines Klebebandes von der Haut entfernen, unverzüglich duschen und Haare waschen. Cortisonhaltige Salben lindern den Juckreiz. Bei Auftreten stärkerer Beschwerden bitte Arzt aufsuchen und diesen auf den Kontakt mit den Raupen hinweisen.
- Turnierbetrieb: Liegt der Ball im Bereich von befallenen Bäumen oder Absperrungen, kann auch ohne besondere Kennzeichnung der betroffenen Stellen Erleichterung nach Regel 16.2 (gemäß 16.2b) „Gefährdung durch Tiere“ in Anspruch genommen werden. Eine besondere Kennzeichnung der betroffenen Stellen als „Boden in Ausbesserung“ ist zwar leichter erkennbar, aber es darf dabei nicht davon ausgegangen werden, dass alle befallenen Bäume gefunden und gekennzeichnet wurden.
Für die Bekämpfung in öffentlichen Grünanlagen, Friedhöfen, Schulgeländen, Straßenrändern etc. sind die Städte und Kommunen verantwortlich. Befinden sich die betroffenen Bäume jedoch in Bereichen, die im Privateigentum stehen – wie beispielsweise Golfanlagen – so sind die Eigentümer bzw. Betreiber in der Pflicht.
Der Einsatz von biologischen, biochemischen Mitteln oder Insektiziden ist derzeit nicht mehr möglich, dieser muss bereits im April/Mai erfolgen.
Die einzige Handlungsmöglichkeit besteht momentan in einem Absammeln oder Absaugen der Nester. Aufgrund der gesundheitlichen Risiken und der erforderlichen Schutzmaßnahmen, wie das Tragen von Vollschutzanzug, Augenschutz und Atemschutz (Sauger Filterklasse H, Atemschutzgerät Vollmaske mit FFP-2-Filter), sollten hiermit Fachfirmen beauftragt werden. Diese verfügen auch über Spezialgeräte, wie die meist notwendigen Hubsteiger und übernehmen auch die fachgerechte Entsorgung (Müllverbrennung). Die Methode des Abflammens ist nicht zu empfehlen, da es dabei zu einer starken Freisetzung von Brennhaaren kommt, zudem besteht ein hohes Brandrisiko.
[Infotext des DGV]